NEM/REM

Reglement für die Nordwestschweizer Einzelmeisterschaft (NEM) und die Regionale Einzelmeisterschaft (REM)

 

1 Grundsätze

 

1.1   Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizer Schachverbandes (NSV) erlässt,
gestützt auf die Verbandsstatuten, das vorliegende Reglement der Nordwestschweizer
Einzelmeisterschaft (NEM) und der Regionalen Einzelmeisterschaft (REM).

1.2   Vorbehältlich allfälliger, durch den SSB oder NSV ausgesprochener Sperren ist jedermann
teilnahmeberechtigt.

 

2 Verantwortlichkeit und Organisation

2.1   Der NSV veranstaltet jedes Jahr die NEM und die REM. Der NSV-Vorstand kann die
Durchführung einer NSV-Sektion oder einer freien Interessengruppe übertragen.

2.2   Der NSV-Vorstand legt die Spieldaten fest.

2.3   Der Veranstalter der NEM resp. der REM übernimmt die Turnierleitung.

2.4   NEM und REM werden für die Schweizerische Führungsliste gewertet.

2.5   Der Veranstalter erstellt gemeinsam mit dem NSV-Vorstand die Turnierausschreibung. Der
NSV-Vorstand veröffentlicht die Turnierausschreibung auf seiner Homepage und stellt sie den
NSV-Sektionen zu.

2.6   Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest; diese werden zusammen mit der
Ausschreibung publiziert. Der Veranstalter regelt die Zahlungsmodalitäten.

2.7   Gewinne und Verluste der NEM und der REM gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des
Veranstalters.

 

3 Turnierkategorien an der NEM

3.1   Die NEM wird in folgenden Kategorien durchgeführt:

Meisterkategorie mit 8 Teilnehmern
Qualifiziert sind:
– Titelverteidiger
– Sieger der Kategorie A des Vorjahres
– die 6 höchstgewerteten Spieler
– falls Titelverteidiger und/oder Vorjahressieger der Kategorie A verzichten, rücken die
weiteren höchstgewerteten Spieler nach.

Kategorie A (offen ab 1650 Führungspunkten)
Kategorie B (offen bis 1700 Führungspunkte oder unklassiert).

Der NSV-Vorstand legt fest, welche Führungsliste massgebend ist und gibt dies in der
Ausschreibung bekannt.

3.2   In allen Kategorien werden 7 Runden gespielt. Die Meisterkategorie wird als vollrundiges
Turnier ausgetragen; die Kategorien A und B werden nach Schweizer System gespielt.

4 Turnierkategorien an der REM

4.1   Die REM wird als offenes Turnier ohne Kategorien ausgetragen.

4.2   Es werden 7 Runden gespielt

5 Gemeinsame Turnierbestimmungen

5.1   NEM und REM werden als Einzelturniere nach den Regeln der FIDE durchgeführt. Für
Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel gilt die aktuelle Regelung, die         auf der SSB-Homepage publiziert ist.

5.2   Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt in allen Kategorien 90 Minuten für die gesamte Partie mit
einem Zeitzuschlag von 30 Sekunden pro Zug ab dem ersten Zug.

5.3   Unmittelbar nach Beendigung der Partie muss der Sieger resp. bei Remis der Spieler mit den
weissen Steinen das Resultat der Turnierleitung melden.

5.4   Jeder Spieler kann während des Turniers nur eine Partie verschieben. Partieverschiebungen
sind sowohl dem betroffenen Gegner als auch dem Turnierleiter spätestens 24 Stunden vor             Beginn der entsprechenden Runde zu melden.
Der Turnierleiter kann Ausnahmen bewilligen.

5.5   Die Wartefrist beträgt 30 Minuten.

 

6 Klassierung, Titel, Preise

6.1   NEM Meisterkategorie:
1.Punkte
2.Sonneborn-Berger
3.Direkte Begegnung(en)
4.Prozentuales Ergebnis mit Schwarz
5.Ex aequo

 

6.2   Übrige Kategorien:
1. Punkte
2. Buchholz-Punkte, wobei die Punktzahl des am schlechtesten klassierten Gegners
unberücksichtigt bleibt
3. Summe der Buchholz-Punkte
4. ex aequo
6.3   NEM: Der Sieger der Meisterkategorie erhält den Titel „Nordwestschweizer Einzelmeister“;
REM: Der Sieger erhält den Titel „Regionaler Einzelmeister“.

6.4   Preisgelder NEM und REM

Die Preisgelder werden durch den NSV-Vorstand und den Organisator festgelegt und in der
Ausschreibung publiziert.

  1. Streitfälle und Rekurse

7.1   Streitfälle sind unverzüglich dem Turnierleiter zum Entscheid zu unterbreiten. Gegen diesen
Entscheid kann an das Verbandsschiedsgericht des NSV rekurriert werden. Dabei gelten die
Bestimmungen des Reglements des Schiedsgerichtes (NSG) und von Art. 3.1.7 der
Verbandsstatuten. Die Rekursfrist beträgt 8 Tage, gerechnet von der Eröffnung des Entscheids         des Turnierleiters an. Rekurse sind schriftlich im Doppel an den Turnierleiter zu richten, der
den angefochtenen Entscheid gefällt hat. Rekurse haben, vorbehältlich Art. 10.1 des NSG-
Reglements, keine aufschiebende Wirkung auf den Turnierverlauf. Entscheide des NSV-
Schiedsgerichts sind endgültig.

 

8 Schlussbestimmungen

8.1   Alle bisherigen NEM-und REM-Turnierreglemente werden aufgehoben.

8.2   Das vorliegende Reglement tritt durch den Beschluss der DV vom 27. März 2017 ab
1. Juni 2017 in Kraft.