Reglement für die Nordwestschweizer Einzelmeisterschaft (NEM)

§ 1 Grundsätze
§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation
§ 3 Turnierordnung
§ 4 Klassierung, Titel, Preise
§ 5 Streitfälle und Rekurse
§ 6 Schlussbestimmungen



1.1 Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizer Schachverbandes (NSV) erlässt, gestützt auf die Ver­bandsstatuten, das vorliegende Regle­ment der Nordwestschweizer Einzel­meisterschaft (NEM).
 
1.2 Die NEM wird als Einzelturnier nach den Regeln der FIDE durchgeführt.
 
1.3 Vorbehältlich allfälliger, durch den SSB oder NSV ausgesprochener Sperren ist jedermann teilnahmeberechtigt.
 



2.1 Der NSV veranstaltet jedes Jahr die NEM. Der NSV-Vorstand kann die Durchführung einer NSV-Sektion oder einer freien Interessengruppe übertra­gen.
 
2.2 Der NSV-Vorstand legt die Spieldaten fest.
 
2.3 Der Veranstalter der NEM übernimmt die Turnierleitung.
 
2.4 Der Veranstalter veröffentlicht die Tur­nierausschreibung. Sämtliche NSV-Sek­tionen erhalten diese spätestens 1 Mo­nat vor Anmeldeschluss. Der NSV veröf­fentlicht die Turnierausschreibung auf seiner Homepage.
 
2.5 Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest; diese werden zu­sammen mit der Ausschreibung publi­ziert. Der Veranstalter regelt die Zah­lungsmodalitäten.
 
2.6 Gewinne und Verluste der NEM gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Veran­stalters.
 



3.1 Die NEM wird in folgenden Kategorien durchgeführt: Meisterkategorie (M), Ka­tegorie Meisterkandidaten (MK), Katego­rie A, Kategorie B. Wird keine Meister­kategorie durchgeführt, wird die Katego­rie Meisterkandidaten (MK) als Titelka­tegorie (TK) durchgeführt. Massgebend für die Qualifikationen sind die in Anhang I definierten Anforderun­gen.
 
3.2 In allen Kategorien werden 7 Runden gespielt. Die Meisterkategorie (M) wird als vollrundiges Turnier ausgetragen; die Kategorien MK (TK), A und B wer­den nach Schweizer System gespielt.
 
3.3 Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt in al­len Kategorien 36 Züge in 1 ½ Stunden plus 30 Minuten für den Rest der Partie.
 
3.4 Die Paarungen werden mit einem vom SSB anerkannten Paarungsprogramm ermittelt.
 
3.5 Unmittelbar nach Beendigung der Partie müssen beide Spieler das Resultat der Turnierleitung melden.
 
3.6 Jeder Spieler kann während des Tur­niers nur eine Partie verschieben. Par­tieverschiebungen sind sowohl dem be­troffenen Gegner als auch dem Turnier­leiter spätestens 24 Stunden vor Beginn der entsprechenden Runde zu melden.
 
3.7 Vorbehältlich der Bestimmungen des Führungslisten-Reglements des SSB werden sämtliche Kategorien für die CH-Führungsliste gewertet. Die Wertungs­kosten trägt der Veranstalter.
 
3.8 Das Rauchen im Turniersaal ist unter­sagt.
 
3.9 Wer spätestens 30 Minuten nach dem offiziellen Spielbeginn des Wettkampfs am Brett erscheint, wird nicht mit Partieverlust gemäss Art. 6.6 lit. a der FIDE-Regeln sanktioniert.
 



4.1 Die Klassierung erfolgt nach:
  • Meisterkategorie (M):
    1. Punkte
    2. Sonneborn-Berger
    3. Direkte Begegnung(en)
    4. Prozentuales Ergebnis mit Schwarz
    5. Ex aequo


  • Übrige Kategorien:
    1. Punkte
    2. Summenwertung
      (progressive score)
    3. Buchholz
    4. Ex aequo


Es werden keine Stichkämpfe ausgetra­gen. Der NSV-Vorstand regelt die Detailbe­stimmungen
 
4.2 Der Sieger der Kategorie M bzw. TK er­hält den Titel "Nordwestschweizer Ein­zelmeister".
 
4.3 Die vorderen Plätze der Kategorien M und MK/TK erhalten Barpreise. Der NSV-Vorstand legt die minimale Höhe der Preisgelder fest. Die Preisgelder werden nur bei ex aequo-Klassierungen geteilt. Alle Teilnehmer, die mindestens 4 Punkte erreicht haben, erhalten einen Erinnerungspreis.
 



5.1 Streitfälle sind unverzüglich dem Tur­nierleiter zum Entscheid zu unterbreiten. Gegen diesen Entscheid kann an das Verbandsschiedsgericht des NSV rekur­riert werden. Dabei gelten die Bestim­mungen des Reglements des Schieds­gerichtes (NSG) und von Art. 3.1.7 der Verbandsstatuten. Die Rekursfrist be­trägt 8 Tage, gerechnet von der Eröff­nung des Entscheids des Turnierleiters an. Rekurse sind schriftlich im Doppel an den Turnierleiter zu richten, der den angefochtenen Entscheid gefällt hat. Rekurse haben, vorbehältlich Art. 10.1 des NSG-Reglements, keine aufschie­bende Wirkung auf den Turnierverlauf. Entscheide des NSV-Schiedsgerichts sind endgültig.
 



6.1 Das NEM-Turnierreglement vom 30. Ja­nuar 1998 sowie alle anderen bisherigen NEM-Bestimmungen werden aufgeho­ben.
 
6.2 Das vorliegende Reglement sowie der nachfolgende Anhang I treten nach Ge­nehmigung durch die DV des NSV vom 24.01.2003 am 01.04.2003 in Kraft.
 


Anhang I zu Punkt 3.1 des NEM-Reglements

Kategorie Erzielte Punkte an den NEM in den letzten drei Jahren Erzielte Punkte an der REM des laufenden Jahres Führungsliste 3 des Jahres der NEM
 

M

Titelhalter
+ Sieger MK
- 2030 ELO
8 Spieler

 

MK
TK

MK/TK: 2.5 Pkte
A: 5.5 Pkte
A: 5.5 Pkte 1775 ELO

 

A

MK/TK: 2.0 Pkte
A: 2.5 - 5.0 Pkte
B: 5.5 Pkte
B: 5.5 Pkte 1825 ELO
1625 ELO

 

B

Alle nicht weiter oben qualifizierten Spieler 1650 ELO


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