Reglemente

Reglement für die Nordwestschweizer Einzelmeisterschaft (NEM)

§ 1 Grundsätze
§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation
§ 3 Turnierordnung
§ 4 Klassierung, Titel, Preise
§ 5 Streitfälle und Rekurse
§ 6 Schlussbestimmungen

1.1 Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizer Schachverbandes (NSV) erlässt, gestützt auf die Ver­bandsstatuten, das vorliegende Regle­ment der Nordwestschweizer Einzel­meisterschaft (NEM).
 
1.2 Die NEM wird als Einzelturnier nach den Regeln der FIDE durchgeführt.
 
1.3 Vorbehältlich allfälliger, durch den SSB oder NSV ausgesprochener Sperren ist jedermann teilnahmeberechtigt.
 

2.1 Der NSV veranstaltet jedes Jahr die NEM. Der NSV-Vorstand kann die Durchführung einer NSV-Sektion oder einer freien Interessengruppe übertra­gen.
 
2.2 Der NSV-Vorstand legt die Spieldaten fest.
 
2.3 Der Veranstalter der NEM übernimmt die Turnierleitung.
 
2.4 Der Veranstalter veröffentlicht die Tur­nierausschreibung. Sämtliche NSV-Sek­tionen erhalten diese spätestens 1 Mo­nat vor Anmeldeschluss. Der NSV veröf­fentlicht die Turnierausschreibung auf seiner Homepage.
 
2.5 Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest; diese werden zu­sammen mit der Ausschreibung publi­ziert. Der Veranstalter regelt die Zah­lungsmodalitäten.
 
2.6 Gewinne und Verluste der NEM gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Veran­stalters.
 

3.1 Die NEM wird in folgenden Kategorien durchgeführt: Meisterkategorie (M), Ka­tegorie Meisterkandidaten (MK), Katego­rie A, Kategorie B. Wird keine Meister­kategorie durchgeführt, wird die Katego­rie Meisterkandidaten (MK) als Titelka­tegorie (TK) durchgeführt.
Massgebend für die Qualifikationen sind die in Anhang I definierten Anforderun­gen.
 
3.2 In allen Kategorien werden 7 Runden gespielt. Die Meisterkategorie (M) wird als vollrundiges Turnier ausgetragen; die Kategorien MK (TK), A und B wer­den nach Schweizer System gespielt.
 
3.3 Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt in al­len Kategorien 36 Züge in 1 ½ Stunden plus 30 Minuten für den Rest der Partie.
 
3.4 Die Paarungen werden mit einem vom SSB anerkannten Paarungsprogramm ermittelt.
 
3.5 Unmittelbar nach Beendigung der Partie müssen beide Spieler das Resultat der Turnierleitung melden.
 
3.6 Jeder Spieler kann während des Tur­niers nur eine Partie verschieben. Par­tieverschiebungen sind sowohl dem be­troffenen Gegner als auch dem Turnier­leiter spätestens 24 Stunden vor Beginn der entsprechenden Runde zu melden.
 
3.7 Vorbehältlich der Bestimmungen des Führungslisten-Reglements des SSB werden sämtliche Kategorien für die CH-Führungsliste gewertet. Die Wertungs­kosten trägt der Veranstalter.
 
3.8 Das Rauchen im Turniersaal ist unter­sagt.
 
3.9 Die Wartefrist beträgt 30 Minuten.
 

4.1 Die Klassierung erfolgt nach:

  • Meisterkategorie (M):
    1. Punkte
    2. Sonneborn-Berger
    3. Direkte Begegnung(en)
    4. Prozentuales Ergebnis mit Schwarz
    5. Ex aequo
  • Übrige Kategorien:

    1. Punkte
    2. Summenwertung
      (progressive score)
    3. Buchholz
    4. Ex aequo

Es werden keine Stichkämpfe ausgetra­gen.
Der NSV-Vorstand regelt die Detailbe­stimmungen
 

4.2 Der Sieger der Kategorie M bzw. TK er­hält den Titel „Nordwestschweizer Ein­zelmeister“.
 
4.3 Die vorderen Plätze der Kategorien M und MK/TK erhalten Barpreise. Der NSV-Vorstand legt die minimale Höhe der Preisgelder fest. Die Preisgelder werden nur bei ex aequo-Klassierungen geteilt. Alle Teilnehmer, die mindestens 4 Punkte erreicht haben, erhalten einen Erinnerungspreis.
 

5.1 Streitfälle sind unverzüglich dem Tur­nierleiter zum Entscheid zu unterbreiten. Gegen diesen Entscheid kann an das Verbandsschiedsgericht des NSV rekur­riert werden. Dabei gelten die Bestim­mungen des Reglements des Schieds­gerichtes (NSG) und von Art. 3.1.7 der Verbandsstatuten. Die Rekursfrist be­trägt 8 Tage, gerechnet von der Eröff­nung des Entscheids des Turnierleiters an. Rekurse sind schriftlich im Doppel an den Turnierleiter zu richten, der den angefochtenen Entscheid gefällt hat. Rekurse haben, vorbehältlich Art. 10.1 des NSG-Reglements, keine aufschie­bende Wirkung auf den Turnierverlauf. Entscheide des NSV-Schiedsgerichts sind endgültig.
 

6.1 Das NEM-Turnierreglement vom 30. Ja­nuar 1998 sowie alle anderen bisherigen NEM-Bestimmungen werden aufgeho­ben.
 
6.2 Das vorliegende Reglement tritt durch den Beschluss der DV vom 13. März 2015 sofort in Kraft.
 

Anhang I zu Punkt 3.1 des NEM-Reglements

Kategorie Erzielte Punkte an den NEM in den letzten drei Jahren Erzielte Punkte an der REM des laufenden Jahres Führungsliste 3 des Jahres der NEM
 

M

Titelhalter
+ Sieger MK
2030 ELO
8 Spieler
 

MK
TK

MK/TK: 2.5 Pkte
A: 5.5 Pkte
A: 5.5 Pkte 1775 ELO
 

A

MK/TK: 2.0 Pkte
A: 2.5 – 5.0 Pkte
B: 5.5 Pkte
B: 5.5 Pkte 1825 ELO
1625 ELO
 

B

Alle nicht weiter oben qualifizierten Spieler 1650 ELO

Erläuterungen

  • Die Meisterkategorie umfasst 8 Teilnehmer und wird nur durchgeführt, wenn die Spieler mindestens 2030 Führungspunkte aufweisen. Erreichen mehr als 8 Spieler 2030 Führungspunkte, so sind die gemäss der Führungsliste 3 des laufenden Jahres höchstklassierten Spieler teilnahmeberechtigt. Der Titelhalter sowie der Sieger der Kategorie MK des Vorjahres sind unabhängig von der Führungszahl in der Kategorie M spielberechtigt.
     
  • Die Qualifikation für eine Kategorie gilt als erfüllt, wenn mindestens eines der vier obengenannten Kriterien erfüllt ist.
     
  • Hat ein Spieler in den letzten drei Jahren mehr als einmal an der NEM teilgenommen, so ist für die Qualifikation das zuletzt erzielte Ergebnis massgebend.
     
  • Der Aufstieg in die nächsthöhere Stärkeklasse ist für einen Spieler nur dann verbindlich, wenn er mindestens die in der Tabelle aufgeführte ELO-Zahl der nächsthöheren Gruppe erreicht hat. Spieler, deren Führungszahl zwischen 1775 und 1825 liegt, sind sowohl in der Kategorie MK (TK) als auch in der Kategorie A spielberechtigt; Spieler, deren Führungszahl zwischen 1625 und 1650 liegt, sind sowohl in der Kategorie A als auch in der Kategorie B spielberechtigt.