NMM

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Reglement für die Nordwestschweizer Mannschaftsmeisterschaft (NMM)

§ 1 Grundsätze

§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation

§ 3 Teilnahmeberechtigung

§ 4 Stärkeklassen

§ 5 Spielberechtigung der Mann­schaften und Bretterzahl

§ 6 Spielberechtigung von Spielern

§ 7 Spielerqualifikation innerhalb der Sektion

§ 8 Spielpläne und Gruppeneintei­lungen

§ 9 Rangfolge, Auf- und Abstieg

§ 10 Organisation des Wettkampfes

§ 11 Resultatmeldungen

§ 12 Führungsliste

§ 13 Reglementswidrig ausgetragene Wettkämpfe

§ 14 Streitfälle

§ 15 Schlussbestimmungen

Übergangsregelung für die Saison 2012/2013

 

§ 1 Grundsätze (Top)

 

1.1 Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizer Schachverbandes (NSV) erlässt, gestützt auf die Ver­bandsstatuten, das vorliegende Regle­ment der Nordwestschweizer Mann­schaftsmeisterschaft (NMM).
1.2 Die NMM wird als Mannschaftsturnier nach den Regeln der FIDE durchgeführt. Für Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel gilt die aktuelle Regelung, die auf der SSB-Homepage publiziert ist.

 

§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation (Top)

 

2.1 Der NSV veranstaltet jedes Jahr die NMM.
2.2 Der NSV-Vorstand legt die Spieldaten fest.
2.3 Der NSV übernimmt die Turnierleitung.
2.4 Der NSV stellt den NSV-Sektionen spä­testens 1 Monat vor Anmeldeschluss die Turnierausschreibung zu.
2.5 Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest und publiziert diese zusammen mit der Ausschreibung. Die Einsätze sind sektionsweise an den NSV zu überweisen.

 

§ 3 Teilnahmeberechtigung (Top)

 

3.1 An der NMM sind Mannschaften von Sektionen des NSV spielberechtigt.
3.2 Andere Mannschaften können vom NSV-Vorstand zugelassen werden.
3.3 Eine Sektion kann beliebig viele Mann­schaften stellen.
3.4 Die Mannschaften werden, entspre­chend ihrer Ligazugehörigkeit, fortlau­fend numeriert.

 

§ 4 Stärkeklassen (Top)

 

4.1 Die NMM wird in den Stärkeklassen “1. Liga“, “2. Liga“, “3. Liga“ und “4. Liga“ durchgeführt.
4.2 Die 1. Liga umfasst eine Gruppe à maximal 6 Mannschaften. Die 2. Liga umfasst eine Gruppe à maximal 6 Mannschaften. Die 3. Liga umfasst zwei Gruppen à je maximal 6 Mannschaften. Alle übrigen Mannschaften spielen in der 4. Liga.
4.3 Innerhalb einer Liga wird die NMM nur durchgeführt, wenn mindestens 4 Mannschaften angemeldet sind.

 

§ 5 Spielberechtigung der Mann­schaften und Bretterzahl (Top)

 

5.1 Artikel 9 dieses Reglements regelt die Auf- und Abstiegsmodalitäten. Alle we­der auf- noch abgestiegenen Mann­schaften bleiben in derselben Liga spielberechtigt wie im Jahr zuvor. Neue Mannschaften spielen in der 4. Liga; Ausnahmen unterliegen dem Beschluss des NSV-Vorstandes. Mannschaften, die freiwillig in einer tieferen Liga spielen wollen, haben dies dem NMM-Leiter anlässlich der Turnieranmeldung mitzu­teilen.
5.2 In der 1. Liga ist pro Sektion nur eine Mannschaft spielberechtigt.
5.3 In der 2. Liga sind pro Sektion nur zwei Mannschaften spielberechtigt.
5.4 Die Wettkämpfe werden in der 1. und 2. Liga an 6 Brettern, in der 3. Liga an 5 Brettern und in der 4. Liga an 4 Brettern ausgetragen.
5.5 Damit ein Wettkampf gültig ist, muss eine Mannschaft mehr als die Hälfte der Bretter besetzen.

 

§ 6 Spielberechtigung von Spielern (Top)

 

6.1 Vorbehältlich Art. 3.2 sind Spieler der Sektionen des NSV spielberechtigt.
6.2 Ein Spieler ist pro Saison nur für eine Sektion spielberechtigt. In der 1. und 2. Liga sind zudem nur Spieler spielberechtigt, die beim SSB als Mitglied registriert wurden.

 

§ 7 Spielerqualifikation innerhalb der Sektion (Top)

 

7.1 Innerhalb einer Sektion ist ein Spieler für alle Mannschaften spielberechtigt, unter Vorbehalt der folgenden Bestimmungen:

  • Ein Spieler darf pro Saison nur in zwei verschiedenen Mannschaften einer Sektion mitwirken.
  • Wer zwei Meisterschaftsspiele in einer Mannschaft gespielt hat, ist in der laufenden Saison nicht mehr berech­tigt, in einer unteren Mannschaft zu spielen.
  • Ein Spieler darf pro Runde gemäss Spielplan nur in einer Mannschaft mit­wirken.
  • Für Aufstiegsspiele sowie für Ent­scheidungsspiele dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die bereits an min­destens einem Wettkampf in der ent­sprechenden oder in einer unteren Mannschaft teilgenommen haben.
  • Ein Spieler mit 2100 oder mehr Füh­rungspunkten darf nur in der 1. oder 2. Mannschaft einer Sektion spielen. Massgebend ist die Führungsliste Nr. 3 des Startjahres.

 

7.2 Für die Brettreihenfolge der Spieler innerhalb einer Mannschaft in der 1. Liga gilt: Kein Spieler darf vor einem Spieler eingesetzt werden, der mehr als 100 Führungspunkte mehr aufweist.Massgebend ist die neueste zwei Wochen vor dem Wettkampf auf der Homepage des SSB publizierte Führungsliste. Für Spieler ohne schweizerische Führungszahl (FZ) gilt die FIDE-Liste.

Eine vorschriftswidrige Aufstellung muss durch den gegnerischen Mannschaftsleiter vor Beginn der Partien gerügt werden.

Im Zeitpunkt des Beginns der Partien gilt die Aufstellung als genehmigt.

Wird eine Mannschaftsaufstellung zurecht gerügt, müssen sämtliche Spieler der fehlbaren Mannschaft in strikter Reihenfolge der FZ den Wettkampf bestreiten.

Die Brettreihenfolge der Spieler inner­halb einer Mannschaft in der 2. – 4. Liga ist beliebig.

Wer­den auf den Resultatmeldekarten bei Spielbeginn weniger als 6 Spieler
(1. und 2. Liga), weniger als 5 Spieler (3. Liga) oder we­niger als 4 Spieler (4. Liga) aufgeführt, ist pro fehlenden Spieler jeweils das letzte Brett freizulassen. Erscheinen ein oder mehrere aufgeführte Spieler nicht zur Partie, wird die betreffende Mann­schaft pro fehlenden Spieler mit einer Ordnungsbusse gemäss Ordnungsbus­senreglement des NSV bestraft. Aufge­führte Spieler, die nicht zur Partie er­scheinen, sind in der gleichen Runde in keiner anderen Mannschaft spielbe­rechtigt.

7.3 Bei Wettkämpfen, bei denen unqualifi­zierte Spieler mitgewirkt haben, gehen die Mannschaftspunkte für diese Mann­schaft verloren. Die entsprechende(n) Partie(n) wird/werden der gegnerischen Mannschaft mit 1:0 forfait angerechnet, wobei diese bei entsprechend korrigier­tem Resultat allenfalls einen oder zwei Mannschaftspunkte gewinnt. Die Einzel­punkte werden in der Rangliste berück­sichtigt.

 

§ 8 Spielpläne und Gruppeneintei­lungen (Top)

 

8.1 Die Spielpläne und Gruppeneinteilungen werden, unter Berücksichtigung von Art. 8.4, durch die Turnierleitung erstellt.
8.2 In allen Ligen werden mindestens drei, jedoch höchstens fünf Runden ausge­tragen.
8.3 Mannschaften einer Gruppe tragen ein vollrundiges Turnier aus.
8.4 Zwei Mannschaften der gleichen Sektion in der gleichen Gruppe werden in der 1. Runde gegeneinander gepaart.

 

§ 9 Rangfolge, Auf- und Abstieg (Top)

 

9.1 Die Rangfolge wird nach Mannschafts­punkten ermittelt (Sieg = 2 MP, Unent­schieden = 1 MP). Ergibt sich Rang­gleichheit, so entscheidet die grössere Anzahl Einzelpunkte. Ist diese ebenfalls gleich, so wird ein Stichkampf durchge­führt, sofern die Meisterschaft, der Auf- oder Abstieg von der betreffenden Klas­sierung abhängt. Andernfalls wird ex aequo klassiert. Bei unentschiedenen Stichkämpfen entscheidet die grössere Anzahl Brettpunkte (Sieg am 1. Brett =
6 bzw. 5 oder 4 Punkte, Sieg am 2. Brett = 5 bzw. 4 oder 3 Punkte usw.). Nur wenn die Anzahl Brettpunkte gleich ist, wird ein weiterer Wettkampf gespielt. Bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los.
9.2 Der Sieger der 1. Liga wird “Nordwest­schweizer Mannschaftsmeister“.
Der Nordwestschweizer Mannschaftsmeister gewinnt den Wanderpreis.
Dieser Wanderpreis geht definitiv in den Besitz derjenigen Sektion, die ihn dreimal hintereinander oder insgesamt fünfmal gewonnen hat.
9.3 Der Sieger der 2. Liga steigt in die 1. Liga auf. Die Sieger der beiden Gruppen der 3. Liga bestreiten ein Aufstiegsspiel gegeneinander; der Sieger steigt in die 2. Liga auf. Die Sieger der Gruppen der 4. Liga ermitteln die Aufsteiger in die 3. Liga. Bei unentschiedenen Aufstiegsspielen gelten die Bestimmungen für unentschiedene Stichkämpfe gemäss Artikel 9.1 dieses Reglements.
9.4 Der Turnierleiter legt die Paarungen so­wie die Modalitäten der Aufstiegsspiele gemäss Art. 9.3 vor Turnierbeginn fest und gibt diese früh­zeitig bekannt.
9.5 Wird infolge der Bestimmungen über die Beschränkung der Zahl der Mann­schaften einer Sektion ein Platz im Auf­stiegsspiel frei, so fällt dieser dem Nächstklassierten zu.
9.6 Verzichtet eine Mannschaft auf die Be­streitung eines Aufstiegsspiels, so fällt dieses dem Nächstklassierten zu. Ver­zichtet auch dieser, steigt die zugeteilte Gegnermannschaft des Aufstiegsspiels direkt in die nächsthöhere Liga auf.
9.7 Der jeweils Letztplatzierte einer Gruppe der 1., 2. und 3. Liga steigt in die nächsttiefere Liga ab.
9.8 Zieht sich eine angemeldete Mannschaft vor Beginn der ersten Runde zurück, steigt in der betroffenen Gruppe keine Mannschaft ab.

 

§ 10 Organisation des Wettkampfes (Top)

 

10.1 Die im Spielplan erstgenannte Mann­schaft eines Wettkampfes (auch bei Entscheidungs- und Aufstiegsspielen) ist Gastgeber und für die Durchführung verantwortlich. Der Spielplan gilt als verbindliches Aufgebot. Abweichungen vom Spielplan in Bezug auf den Austra­gungsort sind dem Mannschaftsleiter der Gastmannschaft und dem Turnier­leiter spätestens 10 Tage vor dem Wett­kampf mitzuteilen.
10.2 Die gastgebende Mannschaft führt an den geraden Brettern die schwarzen Figu­ren, an den ungeraden Brettern die weissen Figuren.
10.3 Die Bedenkzeit beträgt in allen Ligen 36 Züge in 1 ½ Stunden plus 30 Minuten für den Rest der Partie.
10.4 Spielbeginn ist um 19.30 Uhr. Ein Klub kann mit der NMM-Anmeldung einen früheren Heim-Spielbeginn um 19.00 Uhr beim NMM-Leiter beantragen. Der NSV-Vorstand entscheidet über einen solchen Antrag endgültig.
10.5 Grundsätzlich werden keine Verschie­bungen bewilligt. Ausnahmen unterlie­gen dem Einverständnis der gegneri­schen Mannschaft und des Turnierlei­ters.
10.6 Entscheidungs- und Aufstiegsspiele können von der Turnierleitung an neu­trale Spielorte verlegt werden.
10.7 Die Mannschaftsleiter tauschen vor dem Wettkampf die schriftlich niedergelegten Aufstellungen aus. Ein fehlender Spieler kann bis eine halbe Stunde nach Beginn des Wettkampfes, unter Anrechnung der laufenden Bedenkzeit, ersetzt werden.
10.8 Die beiden Mannschaftsleiter bilden die Turnierleitung. Sie sind für die Einhal­tung der FIDE-Regeln und des Turnier­reglements verantwortlich. Sie sind ver­pflichtet, bei Regelwidrigkeiten einzu­schreiten und einen Entscheid zu fällen. Bei Nichteinigung muss der Fall dem Turnierleiter unterbreitet werden.
10.9 Das Rauchen im Turniersaal ist unter­sagt.
10.10 Die Wartefrist beträgt 30 Minuten.

 

§ 11 Resultatmeldungen (Top)

 

11.1 Beide Mannschaftsleiter sind verpflich­tet, die Resultate vollständig und korrekt spätestens 48 Stunden nach dem Wett­kampf dem Turnierleiter zu melden.

 

§ 12 Führungsliste (Top)

 

12.1 Vorbehältlich der Bestimmungen des Führungslisten-Reglements des SSB werden sämtliche Partien für die CH-Führungsliste gewertet. Die Wertungs­kosten trägt der Veranstalter.

 

§ 13 Reglementswidrig ausgetragene Wettkämpfe (Top)

 

13.1 Wird ein Wettkampf nicht ausgetragen oder ist nicht die Minimalzahl von Spie­lern gemäss Art. 5.5 anwesend, geht der Wettkampf für die fehlbare Mannschaft an allen Brettern verloren. Bei beidseiti­gem Verschulden ist das Treffen für beide Parteien mit dem Resultat 0:0 verloren, ausser bei Entscheidungs- und Aufstiegsspielen, wo die Turnierleitung einen neuen Wettkampf ansetzt. Schul­dige Mannschaften werden zusätzlich mit einer Ordnungsbusse bestraft.
13.2 Nach Meisterschaftsschluss festgestellte Unstimmigkeiten können keine Resul­tatkorrekturen mehr zur Folge haben.
13.3 Ausserordentliche Kosten, welche durch Nichteinhaltung dieses Reglements ent­stehen, gehen zu Lasten der schuldigen Partei.

 

§ 14 Streitfälle (Top)

 

14.1 Streitfälle sind spätestens 48 Stunden nach Beendigung des Wettkampfs dem Turnierleiter zum Entscheid zu unter­breiten. Gegen diesen Entscheid kann an das Verbandsschiedsgericht des NSV rekurriert werden. Dabei gelten die Bestimmungen des Reglements des Schiedsgerichtes (NSG) und von Art. 3.1.7 der Verbandsstatuten. Die Re­kursfrist beträgt 8 Tage, gerechnet von der schriftlichen Eröffnung des Ent­scheids des Turnierleiters an. Rekurse sind schriftlich im Doppel an den Tur­nierleiter zu richten, der den angefoch­tenen Entscheid gefällt hat. Rekurse ha­ben, vorbehältlich Art. 10.1 des NSG-Reglements, keine aufschiebende Wir­kung auf den Turnierverlauf. Entscheide des NSV-Schiedsgerichts sind endgül­tig.

 

§ 15 Schlussbestimmungen (Top)

 

15.1 Das NMM-Turnierreglement vom 23. März 2011 sowie alle anderen bisherigen NMM-Bestimmungen werden aufgehoben.
15.2 Das vorliegende Reglement tritt durch den Beschluss der DV vom 26.  März 2019 sofort in Kraft.