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§ 1 Grundsätze § 2 Verantwortlichkeit und Organisation § 3 Turnierordnung § 4 Klassierung, Titel, Preise § 5 Streitfälle und Rekurse § 6 Schlussbestimmungen |
| 1.1 | Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizer Schachverbandes (NSV) erlässt, gestützt auf die Verbandsstatuten, das vorliegende Reglement der Schüler Nordwestschweizer Einzelmeisterschaft (S-NEM). |
| 1.2 | Die S-NEM wird als Einzelturnier nach den Regeln der FIDE durchgeführt. |
| 1.3 | Vorbehältlich Art. 3.1 dieses Reglements und allfälliger, durch den SSB oder NSV ausgesprochener Sperren ist jedermann teilnahmeberechtigt. |
| 2.1 | Der NSV veranstaltet jedes Jahr die S-NEM. Der NSV-Vorstand kann die Durchführung einer NSV-Sektion oder einer freien Interessengruppe übertragen. |
| 2.2 | Der NSV-Vorstand legt das Spieldatum fest. |
| 2.3 | Der Veranstalter der S-NEM übernimmt die Turnierleitung. |
| 2.4 | Der Veranstalter veröffentlicht die Turnierausschreibung. Sämtliche NSV-Sektionen erhalten diese spätestens 1 Monat vor Anmeldeschluss. Der NSV veröffentlicht die Turnierausschreibung auf seiner Homepage. |
| 2.5 | Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest; diese werden zusammen mit der Ausschreibung publiziert. Der Veranstalter regelt die Zahlungsmodalitäten. |
| 2.6 | Der Veranstalter erhält einen Durch-führungsbeitrag vom NSV. Gewinne und Verluste der S-NEM gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Veranstalters. |
| 3.1 | Die S-NEM wird in den Kategorien U16 und U12 durchgeführt. Massgebend ist das Geburtsjahr. |
| 3.2 | In beiden Kategorien werden 7 Runden nach CH-System gespielt. |
| 3.3 | Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt mind. 15 Minuten pro Partie. |
| 3.4 | Die Paarungen werden mit einem vom SSB anerkannten Paarungsprogramm ermittelt. |
| 3.5 | Unmittelbar nach Beendigung der Partie müssen beide Spieler das Resultat der Turnierleitung melden. |
| 4.1 | Die Klassierung erfolgt nach:
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| 4.2 | Der Sieger der Kategorie U16 erhält den Titel "Schüler Nordwestschweizer Einzelmeister". Der Sieger der Kategorie U12 erhält den Titel "Schüler Nordwestschweizer Einzelmeister U12". |
| 4.3 | Alle Teilnehmer erhalten einen Erinnerungspreis. |
| 5.1 | Streitfälle sind unverzüglich dem Turnierleiter zum Entscheid zu unterbreiten. Dessen Entscheide sind endgültig. |
| 6.1 | Das vorliegende tritt nach Genehmigung durch die GV des JSN vom 12. Januar 2004 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen. |