Reglement für die Nordwestschweizer Einzelmeisterschaft (NEM)
§ 1 Grundsätze § 2 Verantwortlichkeit und Organisation § 3 Turnierordnung § 4 Klassierung, Titel, Preise § 5 Streitfälle und Rekurse § 6 Schlussbestimmungen |
§ 1 Grundsätze (Top)
1.1 | Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizer Schachverbandes (NSV) erlässt, gestützt auf die Verbandsstatuten, das vorliegende Reglement der Nordwestschweizer Einzelmeisterschaft (NEM). |
1.2 | Die NEM wird als Einzelturnier nach den Regeln der FIDE durchgeführt. Für Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel gilt die aktuelle Regelung, die auf der SSB-Homepage publiziert ist. |
1.3 | Vorbehältlich allfälliger, durch den SSB oder NSV ausgesprochener Sperren ist jedermann teilnahmeberechtigt. |
§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation (Top)
2.1 | Der NSV veranstaltet jedes Jahr die NEM. Der NSV-Vorstand kann die Durchführung einer NSV-Sektion oder einer freien Interessengruppe übertragen. |
2.2 | Der NSV-Vorstand legt die Spieldaten fest. |
2.3 | Der Veranstalter der NEM übernimmt die Turnierleitung. |
2.4 | Der Veranstalter veröffentlicht die Turnierausschreibung. Sämtliche NSV-Sektionen erhalten diese spätestens 1 Monat vor Anmeldeschluss. Der NSV veröffentlicht die Turnierausschreibung auf seiner Homepage. |
2.5 | Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest; diese werden zusammen mit der Ausschreibung publiziert. Der Veranstalter regelt die Zahlungsmodalitäten. |
2.6 | Gewinne und Verluste der NEM gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Veranstalters. |
§ 3 Turnierordnung (Top)
3.1 | Die NEM wird in folgenden Kategorien durchgeführt: Meisterkategorie (M), Kategorie Meisterkandidaten (MK), Kategorie A, Kategorie B. Wird keine Meisterkategorie durchgeführt, wird die Kategorie Meisterkandidaten (MK) als Titelkategorie (TK) durchgeführt. Massgebend für die Qualifikationen sind die in Anhang I definierten Anforderungen. |
3.2 | In allen Kategorien werden 7 Runden gespielt. Die Meisterkategorie (M) wird als vollrundiges Turnier ausgetragen; die Kategorien MK (TK), A und B werden nach Schweizer System gespielt. |
3.3 | Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt in allen Kategorien 36 Züge in 1 ½ Stunden plus 30 Minuten für den Rest der Partie. |
3.4 | Die Paarungen werden mit einem vom SSB anerkannten Paarungsprogramm ermittelt. |
3.5 | Unmittelbar nach Beendigung der Partie müssen beide Spieler das Resultat der Turnierleitung melden. |
3.6 | Jeder Spieler kann während des Turniers nur eine Partie verschieben. Partieverschiebungen sind sowohl dem betroffenen Gegner als auch dem Turnierleiter spätestens 24 Stunden vor Beginn der entsprechenden Runde zu melden. |
3.7 | Vorbehältlich der Bestimmungen des Führungslisten-Reglements des SSB werden sämtliche Kategorien für die CH-Führungsliste gewertet. Die Wertungskosten trägt der Veranstalter. |
3.8 | Das Rauchen im Turniersaal ist untersagt. |
3.9 | Die Wartefrist beträgt 30 Minuten. |
§ 4 Klassierung, Titel, Preise (Top)
4.1 | Die Klassierung erfolgt nach:
Es werden keine Stichkämpfe ausgetragen. |
4.2 | Der Sieger der Kategorie M bzw. TK erhält den Titel „Nordwestschweizer Einzelmeister“. |
4.3 | Die vorderen Plätze der Kategorien M und MK/TK erhalten Barpreise. Der NSV-Vorstand legt die minimale Höhe der Preisgelder fest. Die Preisgelder werden nur bei ex aequo-Klassierungen geteilt. Alle Teilnehmer, die mindestens 4 Punkte erreicht haben, erhalten einen Erinnerungspreis. |
§ 5 Streitfälle und Rekurse (Top)
5.1 | Streitfälle sind unverzüglich dem Turnierleiter zum Entscheid zu unterbreiten. Gegen diesen Entscheid kann an das Verbandsschiedsgericht des NSV rekurriert werden. Dabei gelten die Bestimmungen des Reglements des Schiedsgerichtes (NSG) und von Art. 3.1.7 der Verbandsstatuten. Die Rekursfrist beträgt 8 Tage, gerechnet von der Eröffnung des Entscheids des Turnierleiters an. Rekurse sind schriftlich im Doppel an den Turnierleiter zu richten, der den angefochtenen Entscheid gefällt hat. Rekurse haben, vorbehältlich Art. 10.1 des NSG-Reglements, keine aufschiebende Wirkung auf den Turnierverlauf. Entscheide des NSV-Schiedsgerichts sind endgültig. |
§ 6 Schlussbestimmungen (Top)
6.1 | Das NEM-Turnierreglement vom 30. Januar 1998 sowie alle anderen bisherigen NEM-Bestimmungen werden aufgehoben. |
6.2 | Das vorliegende Reglement tritt durch den Beschluss der DV vom 23. März 2016 sofort in Kraft. |
Anhang I zu Punkt 3.1 des NEM-Reglements
Kategorie | Erzielte Punkte an den NEM in den letzten drei Jahren | Erzielte Punkte an der REM des laufenden Jahres | Führungsliste 3 des Jahres der NEM | |
M |
Titelhalter + Sieger MK |
– | 2030 ELO 8 Spieler |
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MK
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MK/TK: 2.5 Pkte A: 5.5 Pkte |
A: 5.5 Pkte | 1775 ELO | |
A |
MK/TK: 2.0 Pkte A: 2.5 – 5.0 Pkte B: 5.5 Pkte |
B: 5.5 Pkte | 1825 ELO 1625 ELO |
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B |
Alle nicht weiter oben qualifizierten Spieler | 1650 ELO |
Erläuterungen
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Die Meisterkategorie umfasst 8 Teilnehmer und wird nur durchgeführt, wenn die Spieler mindestens 2030 Führungspunkte aufweisen. Erreichen mehr als 8 Spieler 2030 Führungspunkte, so sind die gemäss der Führungsliste 3 des laufenden Jahres höchstklassierten Spieler teilnahmeberechtigt. Der Titelhalter sowie der Sieger der Kategorie MK des Vorjahres sind unabhängig von der Führungszahl in der Kategorie M spielberechtigt.
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Die Qualifikation für eine Kategorie gilt als erfüllt, wenn mindestens eines der vier obengenannten Kriterien erfüllt ist.
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Hat ein Spieler in den letzten drei Jahren mehr als einmal an der NEM teilgenommen, so ist für die Qualifikation das zuletzt erzielte Ergebnis massgebend.
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Der Aufstieg in die nächsthöhere Stärkeklasse ist für einen Spieler nur dann verbindlich, wenn er mindestens die in der Tabelle aufgeführte ELO-Zahl der nächsthöheren Gruppe erreicht hat. Spieler, deren Führungszahl zwischen 1775 und 1825 liegt, sind sowohl in der Kategorie MK (TK) als auch in der Kategorie A spielberechtigt; Spieler, deren Führungszahl zwischen 1625 und 1650 liegt, sind sowohl in der Kategorie A als auch in der Kategorie B spielberechtigt.