SNMM

Reglement für die Schüler Nordwestschweizer Mannschaftsmeisterschaft

§ 1 Grundsätze
§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation
§ 3 Turnierordnung
§ 4 Rangfolge
§ 5 Streitfälle
§ 6 Schlussbestimmungen

 

§ 1 Grundsätze (Top)

 

1.1 Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizers Schachverbandes (NSV) erlässt, gestützt auf die Ver­bandsstatuten, das vorliegende Regle­ment der Schüler Nordwestschweizer Mannschaftsmeisterschaft (S-NMM).
1.2 Die S-NMM wird als Mannschaftsturnier nach den Regeln der FIDE durchgeführt.
1.3 Vorbehältlich Art. 3.1 dieses Reglements und allfälliger, durch den SSB oder NSV ausgesprochener Sperren ist jedermann teilnahmeberechtigt.

 

§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation (Top)

 

2.1 Der NSV veranstaltet jedes Jahr die S-NMM. Der NSV-Vorstand kann die Durchführung einer NSV-Sektion oder einer freien Interessengruppe übertra­gen.
2.2 Der NSV-Vorstand legt das Spieldatum fest.
2.3 Der Veranstalter der S-NMM übernimmt die Turnierleitung.
2.4 Der NSV stellt den NSV-Sektionen spätestens 1 Monat vor Anmeldeschluss die Turnierausschreibung zu.
2.5 Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest und publiziert diese zusammen mit der Ausschreibung.
2.6 Der Veranstalter erhält einen Durch-führungsbeitrag vom NSV. Gewinne und Verluste der S-NMM gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Veranstalters.

 

§ 3 Turnierordnung (Top)

 

3.1 Die S-NMM wird in der Kategorie U16 durchgeführt. Massgebend ist das Geburtsjahr.
3.2 An der S-NMM sind Mannschaften von Sektionen des NSV spielberechtigt. Andere Mannschaften können vom NSV-Vorstand zugelassen werden.
3.3 Eine Sektion kann beliebig viele Mann­schaften stellen.
3.4 Die Mannschaften werden fortlaufend nach Alter nummeriert.
3.5 Es wird an 4 Brettern in einer Kategorie über 5 Runden nach CH-System gespielt.
3.6 Die erstgenannte Mannschaft führt an den geraden Brettern die weissen Figu­ren, an den ungeraden Brettern die schwarzen Figuren.
3.7 Die Paarungen werden mit einem vom SSB anerkannten Paarungsprogramm ermittelt.
3.8 Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt mind. 15 Minuten pro Partie.
3.9 Die Brettreihenfolge der Spieler inner­halb einer Mannschaft ist beliebig.

 

§ 4 Rangfolge (Top)

 

4.1 Die Rangfolge wird nach Mannschafts­punkten ermittelt (Sieg = 2 MP, Unent­schieden = 1 MP). Ergibt sich Rang­gleichheit, so entscheidet die grössere Anzahl Einzelpunkte. Ist diese ebenfalls gleich, so wird ein Stichkampf durchge­führt, sofern die Vergabe des Meistertitels von der betreffenden Klassierung abhängt. Andernfalls wird ex aequo klassiert. Bei unentschiedenen Stichkämpfen entscheidet die grössere Anzahl Brettpunkte (Sieg am 1. Brett = 4 Punkte, Sieg am 2. Brett = 3 Punkte usw.). Nur wenn die Anzahl Brettpunkte gleich ist, wird ein weiterer Wettkampf gespielt. Bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los.
4.2 Der Siegermannschaft wird “Schüler Nordwest­schweizer Mannschaftsmeister“.

 

§ 5 Streitfälle (Top)

 

5.1 Streitfälle sind unverzüglich dem Turnierleiter zum Entscheid zu unterbreiten. Dessen Entscheide sind endgültig.

 

§ 6 Schlussbestimmungen (Top)

 

6.1 Das vorliegende Reglement tritt nach Genehmigung durch die GV des JSN vom 12.1.04 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen.