REM

Reglement für die Regionale Einzelmeisterschaft (REM)

§ 1 Grundsätze

§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation

§ 3 Turnierordnung

§ 4 Klassierung, Titel, Preise

§ 5 Streitfälle und Rekurse

§ 6 Schlussbestimmungen

 

§ 1 Grundsätze (Top)

 

1.1 Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizer Schachverbandes (NSV) erlässt, gestützt auf die Ver­bandsstatuten, das vorliegende Regle­ment der Regionalen Einzelmeister­schaft (REM).
1.2 Die REM wird als Einzelturnier nach den Regeln der FIDE durchgeführt. Für Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel gilt die aktuelle Regelung, die auf der SSB-Homepage publiziert ist.
1.3 Vorbehältlich allfälliger, durch den SSB oder NSV ausgesprochener Sperren ist jedermann teilnahmeberechtigt.

 

§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation (Top)

 

2.1 Der NSV veranstaltet jedes Jahr die REM. Der NSV-Vorstand kann die Durchführung einer NSV-Sektion oder einer freien Interessengruppe übertra­gen.
2.2 Der NSV-Vorstand legt die Spieldaten fest.
2.3 Der Veranstalter der REM übernimmt die Turnierleitung.
2.4 Der Veranstalter veröffentlicht die Tur­nierausschreibung. Sämtliche NSV-Sek­tionen erhalten diese spätestens 1 Mo­nat vor Anmeldeschluss. Der NSV veröf­fentlicht die Turnierausschreibung auf seiner Homepage.
2.5 Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest; diese werden zu­sammen mit der Ausschreibung publi­ziert. Der Veranstalter regelt die Zah­lungsmodalitäten.
2.6 Gewinne und Verluste der REM gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Veran­stalters.

 

§ 3 Turnierordnung (Top)

 

3.1 Die REM wird in folgenden Kategorien durchgeführt: Titelkategorie (TK), Kate­gorie A, Kategorie B.
Massgebend für die Qualifikationen sind die in Anhang I definierten Anforderun­gen.
3.2 In allen Kategorien werden 7 Runden nach Schweizer System gespielt.
3.3 Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt in allen Kategorien 90 Minuten für die gesamte Partie mit einem Zeitzuschlag von 30 Sekunden pro Zug ab dem ersten Zug.
3.4 Die Paarungen werden mit einem vom SSB anerkannten Paarungsprogramm ermittelt.
3.5 Unmittelbar nach Beendigung der Partie müssen beide Spieler das Resultat der Turnierleitung melden.
3.6 Jeder Spieler kann während des Tur­niers nur zwei Partien verschieben. Par­tieverschiebungen sind sowohl dem be­troffenen Gegner als auch dem Turnier­leiter spätestens 24 Stunden vor Beginn der entsprechenden Runde zu melden.
3.7 Vorbehältlich der Bestimmungen des Führungslisten-Reglements des SSB werden sämtliche Kategorien für die CH-Führungsliste gewertet. Die Wertungs­kosten trägt der Veranstalter.
3.8 Das Rauchen im Turniersaal ist unter­sagt.
3.9 Die Wartefrist beträgt 30 Minuten.

 

§ 4 Klassierung, Titel, Preise (Top)

 

4.1 Die Klassierung erfolgt nach:

  1. Punkte
  2. Summenwertung
    (progressive score)
  3. Buchholz
  4. Ex aequo

Es werden keine Stichkämpfe ausgetra­gen. Der NSV-Vorstand regelt die Detailbe­stimmungen.

4.2 Der Sieger der Titelkategorie erhält den Titel „Regionaler Einzelmeister“.
4.3 Alle Teilnehmer, die mindestens 4 Punkte erreicht haben, erhalten einen Erinnerungspreis. Es werden keine Barpreise entrichtet.

 

§ 5 Streitfälle und Rekurse (Top)

 

5.1 Streitfälle sind unverzüglich dem Tur­nierleiter zum Entscheid zu unterbreiten. Gegen diesen Entscheid kann an das Verbandsschiedsgericht des NSV rekur­riert werden. Dabei gelten die Bestim­mungen des Reglements des Schieds­gerichtes (NSG) und von Art. 3.1.7 der Verbandsstatuten. Die Rekursfrist be­trägt 8 Tage, gerechnet von der Eröff­nung des Entscheids des Turnierleiters an. Rekurse sind schriftlich im Doppel an den Turnierleiter zu richten, der den angefochtenen Entscheid gefällt hat. Rekurse haben, vorbehältlich Art. 10.1 des NSG-Reglements, keine aufschie­bende Wirkung auf den Turnierverlauf. Entscheide des NSV-Schiedsgerichts sind endgültig.

 

§ 6 Schlussbestimmungen (Top)

 

6.1 Alle bisherigen REM-Bestimmungen werden aufgehoben.
6.2 Das vorliegende Reglement sowie der nachfolgende Anhang I treten durch den Beschluss der DV vom 23.3.2016 sofort in Kraft.

 

Anhang I zu Punkt 3.1 des REM-Reglements

Kategorie Erzielte Punkte an den REM in den letzten drei Jahren Erzielte Punkte an der NEM des Vorjahres Führungsliste 5 des Vorjahres

TK

TK: 2.5 Pkte
A: 5.5 Pkte
A: 5.5 Pkte 1775 ELO

A

TK: 2.0 Pkte
A: 2.5 – 5.0 Pkte
B: 5.5 Pkte
B: 5.5 Pkte 1825 ELO
1625 ELO

B

Alle nicht weiter oben qualifizierten Spieler 1650 ELO

 

Erläuterungen

  • Die Qualifikation für eine Kategorie gilt als erfüllt, wenn mindestens eines der vier obengenannten Kriterien erfüllt ist.
  • Hat ein Spieler in den letzten drei Jahren mehr als einmal an der NEM teilgenommen, so ist für die Qualifikation das zuletzt erzielte Ergebnis massgebend.
  • Der Aufstieg in die nächsthöhere Stärkeklasse ist für einen Spieler nur dann verbindlich, wenn er mindestens die in der Tabelle aufgeführte ELO-Zahl der nächsthöheren Gruppe erreicht hat. Spieler, deren Führungszahl zwischen 1775 und 1825 liegt, sind sowohl in der Kategorie TK als auch in der Kategorie A spielberechtigt; Spieler, deren Führungszahl zwischen 1625 und 1650 liegt, sind sowohl in der Kategorie A als auch in der Kategorie B spielberech