SNEM

Reglement für die Schüler Nordwestschweizer Einzelmeisterschaft

§ 1 Grundsätze
§ 2 Verantwortlichkeit und Organisation
§ 3 Turnierordnung
§ 4 Klassierung, Titel, Preise
§ 5 Streitfälle und Rekurse
§ 6 Schlussbestimmungen

1.1 Die Delegiertenversammlung (DV) des Nordwestschweizer Schachverbandes (NSV) erlässt, gestützt auf die Ver­bandsstatuten, das vorliegende Regle­ment der Schüler Nordwestschweizer Einzelmeisterschaft (S-NEM).
 
1.2 Die S-NEM wird als Einzelturnier nach den Regeln der FIDE durchgeführt.
 
1.3 Vorbehältlich Art. 3.1 dieses Reglements und allfälliger, durch den SSB oder NSV ausgesprochener Sperren ist jedermann teilnahmeberechtigt.
 

2.1 Der NSV veranstaltet jedes Jahr die S-NEM. Der NSV-Vorstand kann die Durchführung einer NSV-Sektion oder einer freien Interessengruppe übertra­gen.
 
2.2 Der NSV-Vorstand legt das Spieldatum fest.
 
2.3 Der Veranstalter der S-NEM übernimmt die Turnierleitung.
 
2.4 Der Veranstalter veröffentlicht die Tur­nierausschreibung. Sämtliche NSV-Sek­tionen erhalten diese spätestens 1 Mo­nat vor Anmeldeschluss. Der NSV ver­öffentlicht die Turnierausschreibung auf seiner Homepage.
 
2.5 Der NSV-Vorstand legt die Höhe der Turniereinsätze fest; diese werden zu­sammen mit der Ausschreibung publi­ziert. Der Veranstalter regelt die Zah­lungsmodalitäten.
 
2.6 Der Veranstalter erhält einen Durch-führungsbeitrag vom NSV. Gewinne und Verluste der S-NEM gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Veranstalters.
 

3.1 Die S-NEM wird in den Kategorien U16 und U12 durchgeführt. Massgebend ist das Geburtsjahr.
 
3.2 In beiden Kategorien werden 7 Runden nach CH-System gespielt.
 
3.3 Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt mind. 15 Minuten pro Partie.
 
3.4 Die Paarungen werden mit einem vom SSB anerkannten Paarungsprogramm ermittelt.
 
3.5 Unmittelbar nach Beendigung der Partie müssen beide Spieler das Resultat der Turnierleitung melden.
 

4.1 Die Klassierung erfolgt nach:

  1. Punkte
  2. Summenwertung
    (progressive score)
  3. Buchholz
  4. Ex aequo

Es werden keine Stichkämpfe ausgetra­gen. Der NSV-Vorstand regelt die Detailbestimmungen.
 

4.2 Der Sieger der Kategorie U16 erhält den Titel „Schüler Nordwestschweizer Einzelmeister“. Der Sieger der Kategorie U12 erhält den Titel „Schüler Nordwestschweizer Einzelmeister U12“.
 
4.3 Alle Teilnehmer erhalten einen Erinnerungspreis.
 

5.1 Streitfälle sind unverzüglich dem Turnierleiter zum Entscheid zu unter­breiten. Dessen Entscheide sind endgültig.
 

6.1 Das vorliegende tritt nach Genehmigung durch die GV des JSN vom 12. Januar 2004 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen.